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Jobcenterumzug
Informationen über Umzüge, welche vom Arbeitsamt / Jobcenter übernommen werden.
Welche Unterlagen brauchen Sie und welche Kriterien müssen Sie erfüllen.
Es ist Behörden strikt verboten Namen und Adressen bzw. Visitenkarten von Umzugsfirmen oder Malern weiter zu reichen.
Sie als Kunde haben die freie Wahl, wo Sie sich Angebote für Ihren Umzug einholen. Sie sind nicht verpflichtet die Billigfirma oder die Entrümplungsfirma, die Ihnen der sachbearbeiter des Jobcenters oder ARGE empfiehlt, anzunehmen.
Sie waren lange arbeitslos und Ihr neuer Arbeitsplatz ist schon zum greifen nahe. Wenn blos der Umzug nicht wäre.
Wir helfen Ihnen von Anfang bis Ende. Wenn Sie Ihren Arbeitsvertrag in Händen halten oder in kürze bekommen, gehen Sie zu Ihrem Arbeitsamt (JobCenter oder ARGE) und werden dort vorstellig.
Seit dem 01.01.2009 werden Leistungen der Umzugskostenbeihilfe aus dem Vermittlungsbudget geleistet.
Im Vermittlungsbudget werden Leistungen zusammengefasst, die bislang in Einzelvorschriften geregelt sind und die Arbeitsaufnahme durch verschiedene Mobilitätshilfen unterstützen helfen sollen.
Die Entscheidung, ob diese Hilfen gewährt werden sollen, soll zukünftig stärker als bisher in das Ermessen der Vermittler gelegt werden. Während vormals im Gesetz genaue Leistungsbestimmungen enthalten waren, soll jetzt die Agentur für Arbeit über den Umfang der Leistungen entscheiden.
Der Umzug muss aber im direkten Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz stehen. Es muss sich also um einen versicherungspflichtigen Arbeitsplatz handeln und der Arbeitsplatz muss außerhalb des sogenannten Tagespendelbereichs liegen. Damit ist der tägliche Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz gemeint, der länger als 2,5 Stunden betragen muss.
Ein Rechtsanspruch auf Umzugskostenbeihilfen besteht nicht!
Im Vorfeld ist zu bemerken:
Das Arbeitsamt übernimmt nur noch die reinen Umzugskosten, d.h. der Umzug von der alten Wohnung in die neue Wohnung einschließlich des Beladens und des Ausladens Ihres Umzugsgutes, mehr wird nicht mehr bezahlt.
Das Ein– und Auspacken der Umzugskartons, das De– und Remontieren Ihrer Schränke sowie der Abbau und Aufbau Ihrer Einbauküche wird nicht mehr übernommen. Seit Neustem werden nicht mal mehr die Umzugskartons die gebraucht werden bezahlt.
Aber nicht gleich schwarzsehen, rufen Sie uns an, gemeinsam finden wir eine Lösung!
Alle entstehenden Kosten werden durch uns direkt mit der Agentur für Arbeit abgerechnet, so dass Ihnen keinerlei finanzielle Umstände im Bezug auf Ihr Umzugsvorhaben entstehen.
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